EuGH – Höchstmengen müssen in Rahmenvereinbarungen angegeben werden!
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17.06.2021 – C-23/20 richtig und wenig überraschend bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen den Schätzwert/Schätzmenge sowie Höchstwert/Höchstmenge einer Rahmenvereinbarung angeben müssen. Diese äußerst praxisrelevante Entscheidung wird für viel mehr Transparenz sorgen. Wieso wenig überraschend?