Vergaberecht

Allgemein

Abhängig von der Art beziehungsweise der Leistung der Beschaffung, des geschätzten Auftragsvolumens und ihr Einfluss auf eine nationale oder europaweite Ausschreibung sind verschiedene vergaberechtliche Bestimmungen zu beachten. Der gesamte Prozess, von der Bedarfsanmeldung bis zum Zuschlag über das beste Angebot, läuft in einem streng formalisierten Prozess ab. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechung kann schwere Folgen für den öffentlichen Auftraggeber nach sich ziehen.

Ausgangslage

Bei Abteilungen, die außerhalb von Vergabestellen agieren, gehören die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in der Regel nicht zu den Kernaufgaben innerhalb der Verwaltung. Das bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen hohen Aufwand für das notwendige Wissen für die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung betreiben müssen. Mit einem Spezialisten mit der Kernkompetenz Vergabeberatung lässt sich das Verfahren rechtssicher und damit auch zeit- und kostengünstiger bewerkstelligen.

Unser Angebot

Auf Grund der langjährigen Expertise auf dem Gebiet des Vergaberechts beherrschen wir die vergaberechtlichen Bestimmungen und lassen darüber hinaus die Kenntnis der Entscheidungen der vergaberechtlichen Spruchkörper (Vergabekammern, Oberlandesgerichte) zum Vorteil unserer Kunden in unsere Beratungstätigkeit einfließen. Wir wissen, welche Dokumente regelmäßig zu erstellen sind und worauf zu achten ist, um die Vergabe rechtskonform vorzubereiten und durchzuführen.

Darüber hinaus unterstützen wir potenzielle Bieter bei der Prüfung der Vergabeunterlagen auf Vergaberechtskonformität, der Wahrnehmung ihrer Bieterrechte und der Erstellung eines fehlerfreien Angebotes. Voraussetzung ist, dass wir in diesem Verfahren nicht bereits für die ausschreibende Stelle tätig sind.