Das Bundeskabinett und der Bundesrat haben den Entwurf des Vergaberechtsbeschleunigungsgesetzes beschlossen.
Was kommt auf die ausschreibenden Stellen bei In-Kraft-Setzung des vorgenannten Gesetzes zu?
Ziel dieses Gesetzes ist es, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen sowie die öffentliche Beschaffung wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten und die Verbindlichkeit zu stärken, so dass Auftraggeber und Auftragnehmer entlastet werden und sich Unternehmen wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.
Folgende wesentlichste Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor:
- Flexibilisierungen bei der Losvergabe
- Vereinfachungen im offenen Vergabeverfahren
- Vereinfachungen und Digitalisierung im Vergabenachprüfungsverfahren
- Neue Möglichkeiten der Direktauftragsvergabe im Unterschwellenbereich
- Maßnahmen im Sinne einer sozialen und umweltbezogenen nachhaltigen Beschaffung
Im Rahmen des Seminars werden wir insbesondere die wesentlichen Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) sowie in der Sektorenverordnung (SektVO) besprechen und deren Auswirkungen auf die Vergabepraxis einordnen. Dadurch erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen und deren praktische Umsetzung.
Details zur Veranstaltung:
Wann? Dienstag,16.06. & 23.06.2026
Ohne Angabe eines Präferenztermins werden Sie automatisch auf den 16.06. gebucht, bis dieser gefüllt ist.
Uhrzeit? Jeweils 09:00 – 12:00 Uhr
Wo? Online
Link zur Teilnahme wird nach Anmeldung bereitgestellt
Kosten? Je Teilnehmer*in 99 € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen je Veranstaltung begrenzt.
Anmeldung? Melden Sie sich bitte per E-Mail unter info@valora-consulting.com an
Im Anschluss der Veranstaltung wird Ihnen der Foliensatz als PDF zur Verfügung gestellt.
Der Vortrag wird von Robby Semmling gehalten. Er ist als Vergabeberater bei Valora Consulting tätig und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Vergabe- und Beschaffungswesen. Als Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter verbindet er juristische Expertise mit langjähriger Beratungspraxis. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in der Begleitung komplexer Vergabeverfahren sowie an der Schnittstelle von Vergaberecht und Datenschutz.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt und nicht um eine Rechtsberatung.