In ihrem Urteil vom 15. September 2022 musste sich die vierte Kammer des EuGH mit der Behandlung von ungewöhnlich niedrigen … mehr
Der Blick hinter die Kulissen –
Ausschreibung und Realisierung eines Weiterbildungsportals Ein Artikel im Behörden Spiegel Erfolgreich hat Valora Consulting die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bei der Ausschreibung … mehr
Eignungskriterien und die Bietersicht
Ein häufig unterschätzter Teil der Vergabeunterlagen sind die Eignungskriterien. Durch sie wird eine erste Auswahl im Vergabeverfahren getroffen. In § … mehr
Neuerscheinung: IT-Sicherheit in Vergabeverfahren
Nachhaltige Verkehrswende und Fallen bei der Auftragsvergabe (Teil 2)
Wie schon im ersten Teil unseres Blogbeitrags erwähnt, ist die nachhaltige Verkehrswende inzwischen regelmäßiger Quell von Vergabeentscheidungen, so auch bei … mehr
RUS- Sanktionen: Verbot Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einschließlich Lieferketten/Unterauftragnehmer – gilt ab sofort!
Der Artikel 5k der neuen Verordnung (EU) 2022/576 (erlassen am 08.04.2022 und bereits gültig) enthält ein Verbot der Vergabe von Aufträgen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien fallen. Zudem erfasst das Verbot auch die Sachverhalte von den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung genannten Artikeln. Das Verbot gilt für eu-weite Vergabeverfahren und bezieht sich auch auf die weitere Erfüllung bestehender Verträge.
Nachhaltige Verkehrswende und Fallen bei der Auftragsvergabe (Teil 1)
Kommt man mit Verantwortlichen für Vergabeentscheidungen ins Gespräch, zeigt sich, dass die Vorgaben des Vergaberechts manchmal „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Am Anfang eines jeden Verfahrens steht für die Abschätzung des richtigen Rechtsrahmens eine transparente, nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts.
Nachhaltige Beschaffung und Wirtschaftlichkeit – (k)ein Widerspruch? – Teil 2
Nachhaltige Beschaffung und Wirtschaftlichkeit – (k)ein Widerspruch? – Teil 2 Welche Faktoren bei einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie noch von gro
Transparenzgebot vs. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Mit Urteil vom 07.09.2021 („Gasnetz Rösrath“, Az. EnZR 29/20) entschied der BGH über die Offenlegungspflicht von Vergabeentscheidungen im Konzessionierungsverfahren gegenüber unterlegenen Bietern und gewährte diesen das Recht auf vollständige Akteneinsicht ein. Damit räumte der BGH dem Transparenzgebot Vorrang vor dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein, wodurch ein sehr weites Akteneinsichtsrecht entsteht.