RUS- Sanktionen: Verbot Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einschließlich Lieferketten/Unterauftragnehmer – gilt ab sofort!

Der Artikel 5k der neuen Verordnung (EU) 2022/576 (erlassen am 08.04.2022 und bereits gültig) enthält ein Verbot der Vergabe von Aufträgen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien fallen. Zudem erfasst das Verbot auch die Sachverhalte von den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung genannten Artikeln. Das Verbot gilt für eu-weite Vergabeverfahren und bezieht sich auch auf die weitere Erfüllung bestehender Verträge.

Transparenzgebot vs. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Mit Urteil vom 07.09.2021 („Gasnetz Rösrath“, Az. EnZR 29/20) entschied der BGH über die Offenlegungspflicht von Vergabeentscheidungen im Konzessionierungsverfahren gegenüber unterlegenen Bietern und gewährte diesen das Recht auf vollständige Akteneinsicht ein. Damit räumte der BGH dem Transparenzgebot Vorrang vor dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein, wodurch ein sehr weites Akteneinsichtsrecht entsteht.