Warum Preisblätter bei Cloud- und KI-Vergaben oft zu kurz greifen

Cloud-Leistungen wirken auf den ersten Blick leicht kalkulierbar. Rechenleistung, Speicher, Netzwerk, Lizenzen oder Modellaufrufe werden bepreist, die erwarteten Mengen ergänzt und daraus ein Wertungspreis gebildet. Von grundsätzlicher Bedeutung ist es, alle Projektierungs- und Betriebskosten strukturiert und vollständig abzufragen, um zusätzliche Preisnachforderungen von vornherein auszuschließen. Diese Systematik schafft Vergleichbarkeit, bildet jedoch häufig nur den Einstieg in den späteren Betrieb ab.

Tragfähiger IT-Betrieb umfasst mehr. Support, Pflege, Monitoring, Datensicherung, Wiederherstellung, Sicherheitsvorkehrungen und Notfallvorsorge sowie die Fehler- und Störungsbearbeitung verursachen eigene Kosten. Hinzu kommen interne Aufwände des Auftraggebers für Konfiguration, Berechtigungsverwaltung, Kontrolle und Fehleranalyse. Gerade dieser sogenannte Self Support bleibt in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen häufig unsichtbar.

Damit rückt das Betriebsmodell in den Mittelpunkt. Eine Cloud-Plattform, ein Managed Service oder der Betrieb durch einen Rechenzentrumsdienstleister können dieselbe fachliche Funktion bereitstellen, verteilen Kosten und Verantwortung jedoch unterschiedlich. Ein belastbarer Vergleich muss deshalb Bereitstellung, Regelbetrieb, Veränderungen während der Laufzeit, Parallelbetrieb sowie Migration und Rückbau erfassen.

Pay as you go löst die Wirtschaftlichkeitsfrage nicht

Nutzungsabhängige Abrechnung kann Flexibilität schaffen. Sie ist aber zunächst nur eine Abrechnungslogik. Wirtschaftlich beherrschbar wird sie erst, wenn feststeht, welche Nutzungseinheiten entstehen, wie sie sich entwickeln und durch welche Mechanismen Mehrverbrauch erkannt und begrenzt wird.

Preisblätter arbeiten häufig mit durchschnittlichen Nutzerzahlen, Speicherwerten oder Transaktionsmengen. Im Betrieb steigen jedoch Datenvolumen, Integrationen, Sicherheitsanforderungen und Supportbedarf. Aus einem Pilotprojekt kann ein geschäftskritisches Fachverfahren werden. Wurden Monitoring, Backup, Recovery, Sicherheitsprüfungen, Datenexport und Exit nicht berücksichtigt, kann ein Angebot im Vergabeverfahren günstig erscheinen und im Betrieb erheblich teurer werden.

Auftragswertschätzung und Preisblatt müssen deshalb auf derselben vertraglichen Betriebsrealität beruhen. Die Schätzung erfasst den Wert aller vorgesehenen Vertragsleistungen einschließlich Optionen und vertraglich geschuldeter Exit-Leistungen. Eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bezieht zusätzlich interne Aufwände sowie weitere Übergangs-, Wechsel- und Folgekosten ein.

Agentische KI verändert die Kalkulationslogik

Bei KI-Systemen wird diese Aufgabe anspruchsvoller. Ein einzelner Modellaufruf kann günstig sein, während der fachliche Vorgang dahinter mehrere Verarbeitungsschritte umfasst. Agentische Systeme planen Zwischenschritte, greifen auf Datenquellen zu, rufen Werkzeuge auf, prüfen Ergebnisse, erweitern ihren Kontext oder starten einzelne Schritte erneut.

Der Verbrauch eines Vorgangs ist damit häufig keine feste Größe. Für die Auftragswertschätzung und das spätere Kostencontrolling. Es genügt daher kaum, ausschließlich Tokenpreise, Modellaufrufe oder Nutzerlizenzen zu betrachten.

Auch Schulungen der Beschäftigten können diesen Verbrauch nur begrenzt steuern, weil wesentliche Entscheidungen innerhalb des Agentenlaufs getroffen werden. Kostenkontrolle muss deshalb technisch im System verankert werden. Dazu gehören nachvollziehbare Verbrauchswerte pro Vorgang, Warnschwellen, Obergrenzen für Agentenläufe und Tool-Aufrufe, Freigaben bei außergewöhnlichem Mehrverbrauch sowie automatische Abbruchmechanismen.

Harte Grenzen können variable Verbräuche pro Vorgang oder Zeitraum begrenzen und gemeinsam mit realistischen Mengenannahmen kalkulierbare Höchstwerte schaffen. Sie unterstützen damit die technische Governance, das Kostencontrolling und eine belastbarere Auftragswertschätzung.

Das Preisblatt übersetzt das Betriebsmodell in Vergleichbarkeit

Die zentrale Frage lautet, welche Einheit im Vergabeverfahren bewertet werden soll. Eine Lizenz, ein Token oder ein einzelner Modellaufruf kann einfach bepreisbar sein, muss aber noch keine sinnvolle Kosteneinheit darstellen. Für den Auftraggeber ist häufig der vollständige fachliche Vorgang aussagekräftiger, ergänzt um Transparenz über die zugrunde liegenden technischen Verbräuche.

Das Preisblatt sollte deshalb aus dem festgelegten Betriebsmodell oder einem vorab definierten Vergleichsrahmen für unterschiedliche Betriebsmodelle entwickelt werden. Es muss erkennen lassen, welche Leistungen im Grundpreis enthalten sind, welche Verbräuche zusätzlich abgerechnet werden, wie Preisänderungen wirken und welche Kosten bei Wachstum, Störungen, Migration und Vertragsbeendigung entstehen.

Preisblätter sind damit weit mehr als kaufmännische Anlagen. Sie legen fest, welche Betriebsrealität im Wettbewerb sichtbar wird und welche Kosten später gesteuert werden können. Wo das Preisblatt nur den ruhigen Anfang eines Systems beschreibt, bleibt die spätere wirtschaftliche Entwicklung weitgehend ungeregelt. Wo es Betriebsmodell, Mengengerüst und technische Steuerungsmechanismen zusammenführt, entsteht bereits vor dem Zuschlag ein wesentlicher Teil digitaler Steuerungsfähigkeit.

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