NIS-2 und Vergabeverfahren: Integration von Compliance-Anforderungen in Ausschreibungen

Eine strategische Herausforderung für IT-Beratung und Risikominimierung

  • NIS-2 verlangt von Unternehmen in kritischen Sektoren umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Risikoanalysen.
  • Bei Vergabeverfahren müssen NIS-2-Anforderungen bereits in der Ausschreibung klar definiert und als Eignungskriterien vorgegeben werden.
  • Die Integration von NIS-2-Compliance in Vergabeprozesse erfordert eine enge Abstimmung zwischen IT-Beratung, Vergabeexperten und der Geschäftsführung.
  • Praxisbeispiele zeigen, dass Unternehmen durch frühzeitige Berücksichtigung von NIS-2 in Ausschreibungen Compliance-Lücken vermeiden und Haftungsrisiken reduzieren können.
  • Strategische IT-Beratung ist entscheidend, um NIS-2-Anforderungen in bestehende Prozesse zu integrieren und eine nachhaltige Risikominimierung zu erreichen.

Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in kritischen Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen und digitaler Infrastruktur. Die Richtlinie verlangt nicht nur die Implementierung technischer Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch ein umfassendes Risikomanagement und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter. Für Unternehmen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer in Vergabeverfahren agieren, stellt sich die zentrale Frage: Wie kann ich NIS-2-Compliance bereits in der Ausschreibung vorgeben, um spätere Compliance-Lücken und Haftungsrisiken zu vermeiden? Diese Fragestellung ist von hoher Praxisrelevanz, da die Nichteinhaltung der NIS-2-Anforderungen erhebliche finanzielle und reputative Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gleichzeitig sind Vergabeverfahren komplexe Prozesse, die neben technischen auch rechtliche und organisatorische Aspekte umfassen. Die Integration von NIS-2-Compliance in Ausschreibungen erfordert daher eine strategische Herangehensweise, die sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch die operativen Realitäten der Unternehmen berücksichtigt.

NIS-2-Compliance in Vergabeverfahren: Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist ein verbindlicher Rechtsakt, der ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU gewährleisten soll. Sie ersetzt die NIS-1-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheitswesen, Finanzen und digitale Infrastruktur. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) einzuführen, das den Anforderungen des BSI entspricht, und umfassende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, die Implementierung technischer Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter und die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24, 72 und 30 Tagen.

Im Kontext von Vergabeverfahren bedeutet dies, dass Unternehmen als Auftraggeber bereits in der Ausschreibung sicherstellen müssen, dass potenzielle Lieferanten und Dienstleister die NIS-2-Anforderungen erfüllen. Dies ist besonders relevant für mittelständische Unternehmen, die oft mit komplexen Anforderungen, hohen Haftungsrisiken und Zeitdruck konfrontiert sind. Die NIS-2-Richtlinie macht Cybersicherheit zur Führungsaufgabe und verlangt von der Geschäftsführung die Genehmigung, Überwachung und regelmäßige Schulung der Sicherheitsmaßnahmen.

Die Integration von NIS-2-Compliance in Ausschreibungen muss daher auf mehreren Ebenen erfolgen:

  • Klarstellung der Anforderungen: Die Ausschreibung muss präzise darstellen, welche NIS-2-Anforderungen erfüllt sein müssen, z.B. durch Musterformulierungen wie „Nachweis der NIS-2-Compliance als Eignungskriterium“.
  • Rechtliche Absicherung: Es muss geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Nicht-Compliance als Ausschlussgrund definiert werden kann. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit juristischen Experten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Die Ausschreibung sollte konkrete Anforderungen an die IT-Sicherheitsmaßnahmen stellen, z.B. die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Risikoanalysen und die Absicherung der Lieferkette.
  • Schulung und Sensibilisierung: Die Bedeutung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter muss hervorgehoben und als Vertragsbestandteil berücksichtigt werden.

Praxisbeispiele und Fallstudien: NIS-2-Compliance in Vergabeverfahren

Einige Unternehmen wie z. B. die AKDB haben bereits begonnen, NIS-2-Anforderungen in ihre Vergabepraxis zu integrieren. Dies geschieht z. B. in der Form, die NIS-2-Compliance als Eignungskriterium abzufragen und von Lieferanten den Nachweis der Erfüllung der Richtlinie zu verlangen, um die Sicherheit der IT-Systeme und die Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Dieses Praxisbeispiel zeigt, dass die frühzeitige Integration von NIS-2-Compliance in Vergabeverfahren nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll ist, um spätere Compliance-Lücken und damit verbundene Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Unternehmen nutzen dabei oft Checklisten und Musterformulierungen, die als Orientierungshilfe dienen und die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie klar kommunizieren.

Zusammenfassung und Ausblick

Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die eine strategische und integrierte Herangehensweise erfordern. Die Integration von NIS-2-Compliance in Vergabeverfahren ist ein zentraler Baustein, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Unternehmen sollten sich auf eine umfassende Risikoanalyse, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Schulungen und die Dokumentation der Maßnahmen konzentrieren.

Checkliste
für Unternehmen zur Erfüllung der NIS-2-Anforderungen

SchrittBeschreibungZiel
1. Verständnis der NIS-2-RichtlinieInformieren über Anforderungen und VerpflichtungenKlare Kenntnis der regulatorischen Vorgaben
2. Risikoanalyse und -managementDurchführung einer Risikoanalyse, Maßnahmen zur RisikominimierungIdentifikation und Minderung von Risiken
3. Implementierung von SicherheitsmaßnahmenTechnische und organisatorische Maßnahmen umsetzenSchutz vor Cyberangriffen und Absicherung der Lieferkette
4. Schulung und SensibilisierungRegelmäßige Schulungen für MitarbeiterErhöhung des Bewusstseins für Cybersicherheit
5. Meldepflichten und ZusammenarbeitMeldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb der gesetzlichen FristenErfüllung der Meldepflichten und Zusammenarbeit mit Behörden
6. Überwachung und ÜberprüfungRegelmäßige Audits und ÜberprüfungenSicherstellung der Wirksamkeit der Maßnahmen
7. Dokumentation und BerichterstattungDokumentation aller Maßnahmen und Berichte an BehördenNachweis der Compliance und Förderung des Vertrauens

FAQ-Bereich

1. Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist ein zentraler Bestandteil der Cybersicherheitsstrategie der EU und zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union zu gewährleisten. Sie ersetzt die NIS-1-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische Sektoren.

2. Welche Sektoren sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft 18 kritische Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheitswesen, Finanzen, Wassermanagement, digitale Infrastruktur, Weltraum, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschung.

3. Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um die NIS-2-Anforderungen zu erfüllen?

Unternehmen müssen unter anderem eine umfassende Risikoanalyse durchführen, geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen, ein ISMS-konformes Risikomanagement aufbauen, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementieren, regelmäßige Schulungen durchführen und Sicherheitsvorfälle melden.

4. Welche Rolle spielt die NIS-2-Richtlinie bei Vergabeverfahren?

Die NIS-2-Richtlinie hat erhebliche Auswirkungen auf Vergabeverfahren, insbesondere für Unternehmen in kritischen Sektoren. Eine NIS-2-Beratung übersetzt regulatorische Anforderungen in unternehmerische Entscheidungen und entwickelt maßgeschneiderte Sicherheitssysteme.

Wir begleiten Sie pragmatisch

Sie fragen sich vielleicht:

  • Ist NIS‑2 für mein Unternehmen relevant?
  • Wie kann ich das Thema NIS-2 im Rahmen einer Vergabe angemessen einbinden?

Wir begleiten Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen dabei, Compliance und IT-Sicherheit so zu gestalten, dass sie praxisnah, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll sind. Unser Ziel: Sie erkennen Risiken frühzeitig, vermeiden unnötige Kosten und erhöhen die Resilienz Ihres Unternehmens.

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