Überraschungspakete von Vergabestellen

(Vergabekammer Berlin, Beschluss vom 24.01.2023 – VK B 2-35/22) Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Änderung der Vergabeunterlagen während … mehr

Markterkundung

Sie stehen vor der Herausforderung ein Vergabeverfahren zu planen, haben aber keine realistische Vorstellung davon, welche Kosten mit der Beschaffung … mehr

Bestimmtheit von Zuschlagskriterien

Die VK Bund (Beschl. v. 23.08.2022 – VK2-66/22) hat entschieden, welche Ausgestaltung der Zuschlagskriterien das Gebot der Bestimmtheit gem. § … mehr

Eignungskriterien und die Bietersicht

Ein häufig unterschätzter Teil der Vergabeunterlagen sind die Eignungskriterien. Durch sie wird eine erste Auswahl im Vergabeverfahren getroffen. In § … mehr

RUS- Sanktionen: Verbot Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einschließlich Lieferketten/Unterauftragnehmer – gilt ab sofort!

Der Artikel 5k der neuen Verordnung (EU) 2022/576 (erlassen am 08.04.2022 und bereits gültig) enthält ein Verbot der Vergabe von Aufträgen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien fallen. Zudem erfasst das Verbot auch die Sachverhalte von den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung genannten Artikeln. Das Verbot gilt für eu-weite Vergabeverfahren und bezieht sich auch auf die weitere Erfüllung bestehender Verträge.

Nachhaltige Verkehrswende und Fallen bei der Auftragsvergabe (Teil 1)

Kommt man mit Verantwortlichen für Vergabeentscheidungen ins Gespräch, zeigt sich, dass die Vorgaben des Vergaberechts manchmal „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Am Anfang eines jeden Verfahrens steht für die Abschätzung des richtigen Rechtsrahmens eine transparente, nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts.