(Vergabekammer Berlin, Beschluss vom 24.01.2023 – VK B 2-35/22) Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Änderung der Vergabeunterlagen während … mehr
Markterkundung
Sie stehen vor der Herausforderung ein Vergabeverfahren zu planen, haben aber keine realistische Vorstellung davon, welche Kosten mit der Beschaffung … mehr
Bestimmtheit von Zuschlagskriterien
Die VK Bund (Beschl. v. 23.08.2022 – VK2-66/22) hat entschieden, welche Ausgestaltung der Zuschlagskriterien das Gebot der Bestimmtheit gem. § … mehr
Vergabeunterlagen in der Praxis: Warum wir das Verhandlungsverfahren lieben
Am 18.01.2023 fand der erste Termin der monatlichen Online-Veranstaltungsreihe „Vergabe-Mittwoch“ statt: ein gelungenes Debüt! Dabei ging es um die Besonderheiten … mehr
Bieterinformationen – Vertraulichkeit vs. Transparenz
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17.11.2022 (Az.: C-54/21) bekräftigt, dass nationale Regelungen zum Schutz von Bieterinformationen zulässig sind, … mehr
Umfang der Prüfung eines ungewöhnlich niedrigen Angebots
In ihrem Urteil vom 15. September 2022 musste sich die vierte Kammer des EuGH mit der Behandlung von ungewöhnlich niedrigen … mehr
Eignungskriterien und die Bietersicht
Ein häufig unterschätzter Teil der Vergabeunterlagen sind die Eignungskriterien. Durch sie wird eine erste Auswahl im Vergabeverfahren getroffen. In § … mehr
Nachhaltige Verkehrswende und Fallen bei der Auftragsvergabe (Teil 2)
Wie schon im ersten Teil unseres Blogbeitrags erwähnt, ist die nachhaltige Verkehrswende inzwischen regelmäßiger Quell von Vergabeentscheidungen, so auch bei … mehr
RUS- Sanktionen: Verbot Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einschließlich Lieferketten/Unterauftragnehmer – gilt ab sofort!
Der Artikel 5k der neuen Verordnung (EU) 2022/576 (erlassen am 08.04.2022 und bereits gültig) enthält ein Verbot der Vergabe von Aufträgen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien fallen. Zudem erfasst das Verbot auch die Sachverhalte von den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung genannten Artikeln. Das Verbot gilt für eu-weite Vergabeverfahren und bezieht sich auch auf die weitere Erfüllung bestehender Verträge.
Nachhaltige Verkehrswende und Fallen bei der Auftragsvergabe (Teil 1)
Kommt man mit Verantwortlichen für Vergabeentscheidungen ins Gespräch, zeigt sich, dass die Vorgaben des Vergaberechts manchmal „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Am Anfang eines jeden Verfahrens steht für die Abschätzung des richtigen Rechtsrahmens eine transparente, nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts.