Das Beschaffungsamt des BMI hat vor wenigen Tagen die neue „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB 2018) veröffentlicht. Die neue UfAB wurde vollständig überarbeitet.
Eingearbeitet wurden neben den relativ neuen Regelungen zur Vergabe im EU-Bereich nunmehr auch die neuen Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die in immer mehr Bundesländern in Kraft gesetzt wird, zuletzt zum 01.05.2018 in Brandenburg.
Während sich die frühere UfAB an Themenblöcken orientierte, orientiert sich die neue UfAB schwerpunktmäßig an den verschiedenen Verfahrensarten und stellt die notwendigen Tätigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahren dar.
Neu ist, dass die neue UfAB sich „nur“ noch auf drei Bewertungsmethoden konzentriert:
- Die reine Preiswertung (in UfAB VI noch als vereinfachte Preis-Leistungs-Methode bezeichnet)
- Die einfache Richtwertmethode
- Die erweiterte Richtwertmethode
Die bisherigen Methoden, wie Medianmethode oder Referenzwertmethode, werden nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Gleichwohl können diese weiter angewandt werden.
Die neue UfAB finden Sie unter www.cio.bund.de oder hier.
Robby Semmling, der Autor des Blogs, ist Rechtsanwalt und seit mehreren Jahren spezialisiert auf Themen rund um Vergabeverfahren. An dieser Stelle bloggt er regelmäßig zu Problemstellungen aus seinem Arbeitsalltag.