Negativbeispiel: Wie Sie gute Bieter sicher loswerden (Vorsicht – bissig!)

Wieso ein beschränktes Verfahren wählen, wenn man Bieter bereits von vornherein von der Nutzlosigkeit einer Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten überzeugen kann?

Vergabeverfahren sind bei vielen Bietern äußerst unbeliebt, da sie bereits die Erfahrung gemacht haben, dass manche Vergabestellen eine sehr interessante Interpretation von Vergaberecht vertreten.

Wenn Sie schon immer wissen wollten, wie Sie gute Bieter von Anfang an – oder spätestens vor Abgabe eines finalen Angebots – garantiert loswerden, dann ist dieser Beitrag wie für Sie geschrieben!

1. Vorbereitungsphase

Hier ist die Devise: viel hilft viel! Möglichst viele einzelne Dokumente, viele Anforderungen, viele Rechtschreibfehler und so viele unklare Aussagen wie möglich. Verwechseln Sie auch gerne öfter mal die Dateinamen der Dokumente, damit der Bieter maximal verwirrt ist.

Überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, wie Sie welche Bewertungskriterien ändern können, sodass möglichst wenig Bieter überhaupt das Verfahren für sich in Betracht ziehen. Gibt es Kriterien, die gerade noch so angemessen erscheinen, aber eigentlich überhaupt gar keinen Sinn machen?

Beliebt ist die Forderung nach einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die viele Finanzämter gar nicht mehr ausstellen. Das wird der Bieter aber erst nach vielem Hin und Her bemerken – meistens ist es dann zu spät.

Wenn das nicht hilft, einfach zu irgendwelchen Formularen eine notarielle Bestätigung anfordern und eine Gebühren-/Kostenübernahme ablehnen.

Beliebt ist auch die Anforderung von Zertifikaten, beispielsweise zum „agilen Testen“, die nur nach einjähriger Meditation im Allgäu vergeben werden.

2. Ausschreibung

Machen Sie das Verfahren zur Odyssee! Verlängern Sie konsequent alle Fristen, die das Verfahren zu bieten hat und fordern Sie immer wieder Bindefristverlängerungen von den Bietern, ohne dass es dafür überhaupt einen ersichtlichen Grund gibt. Natürlich müssen diese Verlängerungsfristen unterschrieben sein! Sorgen Sie mit unklaren Formulierungen für zusätzliche Verwirrung.

Reagieren Sie pampig auf Bewerber- und Bieterfragen! Eine schnelle Beantwortung erwartet eh niemand. Also lassen Sie sich Zeit. Professionalität ist hier absolut nicht angesagt. Geben Sie niemals eigene Fehler zu. Versuchen Sie die Fragen so allgemein wie möglich zu beantworten. Lassen Sie bewusst wichtige Informationen aus und weisen Sie den Bieter auf die bereits beantworteten – jedoch nicht passenden Fragen der anderen Bieter hin!

Nutzen Sie die Fragen, um die Unterlagen immer und immer wieder zu ändern. Verzichten Sie auf den Nachverfolgungsmodus oder sonstige Kennzeichnungen der Änderungen.

Machen Sie den Bietern stets und ständig klar, wie hart der Wettbewerb ist! In Verhandlungsverfahren können Sie zum Beispiel den Bietern Verfahrensnummern zuteilen, die so wirken als wären noch mindestens 30 andere Bieter aktiv dabei. Verwechseln Sie auch gerne mal die Nummern oder rufen Sie falsche Dokumente auf.

Sagen Sie Termine kurzfristig ab oder vergessen Sie Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen. Geben Sie dem Bieter das Gefühl, dass er Ihnen bereits jetzt komplett hinterherlaufen muss.

Senden Sie Dokumente und Unterlagen grundsätzlich nach dem vereinbarten Termin und so kurzfristig wie möglich. Gerne auch in einer unvollendeten PDF-Version.

Viel Erfolg im Nachprüfungsverfahren!

Alle Angaben ohne Gewähr. Natürlich ist der Text ironisch gemeint.