Überraschungspakete von Vergabestellen

(Vergabekammer Berlin, Beschluss vom 24.01.2023 – VK B 2-35/22) Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Änderung der Vergabeunterlagen während … mehr

Markterkundung

Sie stehen vor der Herausforderung ein Vergabeverfahren zu planen, haben aber keine realistische Vorstellung davon, welche Kosten mit der Beschaffung … mehr

Bestimmtheit von Zuschlagskriterien

Die VK Bund (Beschl. v. 23.08.2022 – VK2-66/22) hat entschieden, welche Ausgestaltung der Zuschlagskriterien das Gebot der Bestimmtheit gem. § … mehr

Eignungskriterien und die Bietersicht

Ein häufig unterschätzter Teil der Vergabeunterlagen sind die Eignungskriterien. Durch sie wird eine erste Auswahl im Vergabeverfahren getroffen. In § … mehr

RUS- Sanktionen: Verbot Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einschließlich Lieferketten/Unterauftragnehmer – gilt ab sofort!

Der Artikel 5k der neuen Verordnung (EU) 2022/576 (erlassen am 08.04.2022 und bereits gültig) enthält ein Verbot der Vergabe von Aufträgen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien fallen. Zudem erfasst das Verbot auch die Sachverhalte von den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung genannten Artikeln. Das Verbot gilt für eu-weite Vergabeverfahren und bezieht sich auch auf die weitere Erfüllung bestehender Verträge.